EHRENKODEX

Swissness – TeamEvents

Für Garantie und Sicherheit in der Teambildung!

Alle, von der SWISS FIREWALKING® bzw. deren Academy ausgebildeten und jetzt für TopTeam tätigen Feuerlauf- und MentaltrainerInnen haben sich nachfolgendem Ehrenkodex unterworfen und sich ausnahmslos verpflichtet, ihr Wirken und Streben diesem Kodex entsprechend auszurichten.

Der Kodex garantiert Kunden und Teilnehmern höchste Qualität in der Durchführung und sichert die Verhältnisse, Weiterbildung und Bestehen des Netzwerkes von Trainer und Coaches untereinander.

Qualität in der Teambildung

Präambel
Der Seminar- von Feuerlauf- und Mentalmarkt ist gekennzeichnet durch eine Vielzahl völlig unterschiedlich geprägter Anbieter, in Hinsicht auf methodischer, fachlicher, pädagogischer und erwachsenenbildnerischer Qualität der zu vermittelnden Lerninhalte, die je nach Zielausrichtung, Teilnehmer und Trainingsbedarf eingesetzt werden.
Zu diesem Markt gibt es keine staatlich geregelten Zugangsvoraussetzungen und keinen staatlich geregelten Abschluss. Unerheblich ob es sich bei den Teilnehmern um Schüler, Kinder, Jugendliche oder Erwachsene als Einzelpersonen, Gruppen oder Unternehmen handelt.
Umso wichtiger ist es, dass die in diesem Markt tätigen und von der SWISS FIREWALKING (nachfolgend SFW), bzw. deren Academy ausgebildeten, und unter deren Label tätigen Feuerlauf- und MentaltrainerInnen (Trainer, Berater, Coach) zur Transparenz im Markt und zum Schutz der Kundeninteressen nach einem ethischen, berufsständischen Kodex agieren.

Diesem Kodex liegen die Leitlinien des Forums für Werteorientierung in der Weiterbildung e.V. zugrunde und bilden die Basis dafür, dass professionelle SFW Feuerlauf- und MentaltrainerInnen ihre Arbeit in Übereinstimmung mit beruflichen Qualitätsstandards und in persönlicher Integrität ausüben. Tragende Weiterbildungsorganisationen sind aufgefordert, den offen und vertrauensvollen Umgang aller am Markt Beteiligten und die Entwicklung des Berufsstandes zu unterstützen und auf die Verantwortung und Verpflichtung des Berufsstandes gegenüber der Gesellschaft hinzuweisen.

Artikel 1.
Erklärung zum Menschenbild
Diplom SFW Feuerlauf- und MentaltrainerInnen gehen in ihrer Tätigkeit von einem Menschenbild aus, das in der Werteordnung der Menschenrechte wurzelt, das heißt:

1.1.
Sie bekennen sich zu dem im Grundgesetz verankertem Schutz der Menschenwürde. Danach hat jeder Mensch eine eigene, unantastbare Würde und unveräußerliche Rechte, unabhängig von seinen persönlichen Fähigkeiten.

1.2.
Sie begreifen den Menschen als eine in sozialen Beziehungen lebenden und auf deren lebensdienliche Gestaltung angewiesene Existenz.

1.3.
Sie unterstützen die Teilnehmer in der Wahrnehmung ihrer Eigenverantwortung, sind sich aber des Spannungsfeldes der Eigenverantwortung der Teilnehmer und der unabdingbaren Schutzpflicht als TrainerIn bewusst.

1.4.
Sie betrachten den Menschen als ganzheitliches Wesen, das Körper, Geist und Seele integriert und richten ihre Trainingsmethoden danach aus.

1.5.
Jeder Mensch ist es wert, in der Entwicklung seiner Potentiale gefördert zu werden.

1.6.
Jeder Mensch wird in seiner unverwechselbaren Persönlichkeit und soziobiografischen Einmaligkeit anerkannt und ernst genommen. Das beinhaltet das Recht auf mündige Selbstbestimmung und die Möglichkeit, dieses jederzeit wahrzunehmen; die Rechte Anderer bleiben davon unberührt.

Artikel 2.
Selbstverständnis der SFW Feuerlauf- und MentaltrainerInnen
SFW Feuerlauf- und MentaltrainerInnen beteiligen sich an der Entwicklung der Gesellschaft und unserer Welt. Sie übernehmen hierbei eine besondere Verantwortung. Das heißt:

2.1.
Sie sind sich bewusst, dass sie auf die Meinungsbildung und Persönlichkeitsentwicklung vieler Menschen Einfluss nehmen können. Sie regen im Rahmen ihrer beruflichen Praxis zum Überdenken von Haltungen und Standpunkten an, verhelfen zu anderen Sichtweisen und bewirken Veränderungen im Verhalten.

2.2.
Sie verpflichten sich, persönliche Informationen, die sie im Rahmen ihrer Tätigkeit erhalten vertraulich zu behandeln.

2.3.
Sie nehmen gesellschaftliche Entwicklungen wahr. Ihnen tragen sie Rechnung, indem sie sich hinsichtlich ihrer Fachkenntnisse und Methodenkompetenz stets auf dem aktuellen Stand bringen und sich zur Gewährleistung bestmöglicher Standards verpflichten. Sie sorgen für eigene Fortbildung und pflegen den regen Erfahrungsaustausch mit anderen SFW Feuerlauf- und MentaltrainerInnen.

2.4.
Sie sehen ihre Arbeit in grössere Zusammenhänge gestellt. Durch ihre Tätigkeit versuchen sie zur Entwicklung einer zukunftsfähigen Gesellschaft beizutragen. Dies kann z.B. beinhalten: zu lebenslangem Lernen und bewusster Lebensführung anzuregen sowie Prozesse zur persönlichen und allgemein gesellschaftlichen Werteorientierung zu unterstützen, Macht und Ohnmachtbeziehungen zwischen Männer und Frauen, Kindern und Erwachsenen, Alten und Jungen zu bedenken und sich für die Rechte sozial benachteiligter Menschen einzusetzen, im weiteren bürgerschaftliches Engagement und Möglichkeiten zur politischen Bürgerbeteiligung zu fördern sowie für Formen friedensorientierter Konfliktregelungen einzutreten, kulturelle Identitätsbildung und zugleich Offenheit für interkulturelle Begegnungen zu fördern, für ein Wirtschaften einzutreten, das die natürlichen Lebensgrundlagen sicherstellt.

Artikel 3.
Verhältnis Weiterbildner – Trainingsteilnehmer
SFW Feuerlauf- und MentaltrainerInnen kommen in ihrer besonderen persönlichen und sozialen Fürsorgepflicht gegenüber ihren Trainingsteilnehmenden nach, das heißt:

3.1.
Sie wenden ausschließlich Methoden an, die dem Artikel 1. ausgeführten Menschenbild entsprechen.

3.2.
Sie gehören auch nicht Institutionen oder Gruppen an, deren Haltungen und Überzeugungen den Punkten des Artikels 1. widersprechen und arbeiten auch nicht nach deren Methoden, insbesondere nicht nach den Methoden von L. Ronald Hubbard.

3.3.
Sie enthalten sich jeder Form von Repressionen gegenüber ihren Trainingsteilnehmenden. Sie begegnen ihnen mit Respekt und Wertschätzung.

3.4.
Sie halten ihre Seminare in aller Konsequenz frei von religiösen, okkulten, mystischen, politischen, esoterischen oder schamanischen Einflüssen.

Artikel 4.
Verhältnis zwischen Weiterbildungsanbieter – Nachfrager/Auftraggeber
SFW Feuerlauf- und MentaltrainerInnen sehen sich gegenüber Nachfragenden ihrer Leistungsangebote zu den Prinzipien der Wahrheit, Klarheit und Vertraulichkeit verpflichtet, das heißt:

4.1.
Im Gespräch mit potenziellen Auftraggebenden liefern sie wahrheitsgemäße Informationen über ihr Unternehmen, insbesondere über die Arbeit, die das Unternehmen durchführen kann und die bisher für Kunden tatsächlich erbracht wurde.

4.2.
Sie werden ihre Trainings- und Entwicklungsaktivitäten stets zutreffend darstellen. Dazu gehört, die eigene Methodenkompetenz offen zu legen und die im Training oder im Entwicklungsprozess tatsächlich eingesetzten Methoden anzugeben.

4.3.
Sie wissen in selbstkritischer Einschätzung um die Grenzen der eigenen Kompetenzen und bieten daher keine Dienste an, die über ihre beruflichen Fähigkeiten/Kompetenzen hinausgehen. Im Gespräch mit den Auftraggebenden werden dessen spezifischen Erwartungen abgeklärt und sorgfältig hinsichtlich des Nutzens für das auftraggebende System geprüft.

Artikel 5.
Verhältnis der dipl. Feuerlauf- und MentaltrainerInnen untereinander
Das Verhältnis der SFW Feuerlauf- und MentaltrainerInnen untereinander soll gekennzeichnet sein von Respekt und Kollegialität, von Fairness und Kooperationsbereitschaft. das heißt:

5.1.
Sie bringen ihren Kollegen und Kolleginnen Respekt, Achtung und Wertschätzung entgegen. Kritik an der Berufsausübung von Kollegen wird falls notwendig, sachlich, konstruktiv und fair angebracht.

5.2.
Im Leistungswettbewerb werden die kaufmännischen Sitten gewahrt.

5.3.
Wird ein Kollege/eine Kollegin als Angestellte oder freier Mitarbeiter/in beschäftigt, so wird ihm/ihr eine dem Berufsstand angemessene Gegenleistung angeboten.

5.4.
Mit Angehörigen anderer Berufe und außerhalb des SFW Netzwerkes tätigen TrainerInnen wird eine loyale und hilfsbereite Zusammenarbeit gepflegt.

Artikel 6.
Berufsstand und Allgemeines
SFW Feuerlauf- und MentaltrainerInnen wahren und fördern durch ihr Auftreten und ihre Arbeitsweisen das Ansehen des Berufsstandes, das heißt:

6.1.
Sie respektieren die Rechte derjenigen Organisation, deren Mitglied sie sind und setzen sich für deren guten Ruf ein.

6.2.
Sie beachten sorgfältig die sozialen Regeln und ethischen Grundlagen der Gemeinschaft, in der sie arbeiten.

6.3.
Sie vermeiden irreführende Angaben über eigene berufliche Qualifikationen und Absichten sowie über Verbindungen und Zugehörigkeiten zu Organisationen.

Artikel 7.
Natur und Umwelt
SFW Feuerlauf- und MentaltrainerInnen sind sich ihrer Verantwortung im empfindlichen Wechselspiel von Mensch und Natur bewusst und handeln entsprechend, das heißt:

7.1.
Sie achten sorgfältig bei der Durchführung von Events- und Seminaren auf eine ausgewogene Ökobilanz.

7.2.
Sie verwenden insbesondere bei Feuerläufen keine chemischen Brandbeschleuniger und verzichten auf die, allein dem Zweck der Effekthascherei dienenden, Beigabe von chemischen und/oder pyrotechnischen Erzeugnissen.

7.3.
Sie sind sich der unabdingbaren Tatsache bewusst, dass natürliche Ressourcen nicht unendlich zur Verfügung stehen und sind deshalb um ein ausgewogenes Verhältnis von Nehmen und Geben besorgt. Das bedeutet insbesondere, dass sie um die Anpflanzung von Holz resp. der verwendeten Baumart mindestens in dem Masse besorgt sind, wie sie zur Durchführung ihrer Feuerläufe verbrauchen resp. verbrennen.

Text- und Artikelerweiterungen und –Ergänzungen angefügt durch:

AP. Schmid

TopTeam
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