Allgemeine Geschäfts Bedingungen
Swissness
AGB Übersicht der TeanEvents
- Allgemeines
- Vertragsgegenstand
- Offerte
- Buchung
- Preise, Zahlungsbedingungen, Verzug
- Totalannullation durch den Kunden
- Teilannullation durch den Kunden
- Programmänderung durch TopTeam
- Annullation durch TopTeam
- Teilnahmebedingungen
- Versicherung
- Haftung
- Haftungsausschlüsse
- Beanstandungen
- Besonderer Hinweis
- Nutzungsrecht
- anwendbares Recht, Gerichtstand
1. Allgemeines
Wir freuen uns sehr, dass Sie Ihren Teambildungsevent resp. ActivSeminar mit Top-Team.ch. Als offizieller Veranstalter bietet Pamu Event GmbH mit eigenem Know-How, eigenen Mitarbeitern und eigenem Equipment unter dem Label TOP-TEAM Teambildungs- und Teambindungsevents, Persönlichkeitsbildung und ActivSeminare (nachfolgend Event) auf hohem Niveau in der Schweiz, Deutschland und Österreich an. Im folgenden wird die Veranstalterin Pamu Event GmbH genannt.
1. Die vorliegenden allgemeinen Vertragsbedingungen (AGB) und der damit verbundenen Leistungen regeln die Rechtsbeziehung zwischen Ihnen (nachfolgend: Kunde) und Pamu Event GmbH als Veranstalterin. Die AGB’s sind ein integrierender Bestandteil Ihrer Auftragsbestätigung mit Pamu Event GmbH. Spezielle Regelungen in der Auftragsbestätigung gehen diesen allgemeinen Vertragsbedingungen vor.
2. Der Vertrag (Rechtsverhältnis) kommt durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung zu Stande, die vom Kunden zum Zeichen der Auftragserteilung und Akzeptanz dieser AGB’s durch den Zeichnungsberechtigten des Kunden gegengezeichnet werden muss. Nicht vom Kunden gegengezeichnete Auftragsbestätigungen gelten wohl als gebucht, verpflichten jedoch Pamu Event GmbH noch zu keiner Handlung. Mündliche Vereinbarungen sind nur wirksam bei schriftlicher Bestätigung durch Pamu Event GmbH.
3. Erklärungen, deren Wirkung etwa vorhandene mehrere Kunden berühren, sind wirksam, wenn sie von oder gegenüber einem von ihnen abgegeben werden. Etwa vorhandene mehrere Kunden haften für die Verpflichtung aus dem Vertrag als Gesamtschuldner.
2. Vertragsgegenstand
Pamu Event GmbH verpflichtet sich, die gewünschte Leistung gemäß Ausschreibung und/oder Auftragsbestätigung zu erbringen. Der Kunde trägt die allfälligen Mehrkosten, welche durch Zusatzleistungen entstehen.
3. Offerte
Zur Erstellung Ihrer Offerte erheben wir folgende Gebühren:
1. Standardofferte: sFr. 0.00
2. Provisorische Reservation: *sFr. 100.00
3. Schutzgebühr pro maßgeschneiderte Offerte (inkl. Reservation): *sFr. 120.00
*die Gebühr für die provisorische Reservation oder Schutzgebühr für die maßgeschneiderte Offerte wird Ihnen bei Buchung wieder gutgeschrieben.
4. Einen kostenlosen Programmbeschrieb unserer Standartangebote erhalten Kunden auf unseren Homepages www.top-team.ch oder einem unserer Partnerportale im Internet oder auf telefonische Anfrage oder per Mailanfrage über die Formulare der Homepages. Alle Daten und Leistungen gelten vorbehältlich der Verfügbarkeit.
5. Die Optionsfrist bei einer provisorischen Reservation beträgt 14 Tage, sofern nichts anderes vereinbart worden ist. Ohne definitive Buchung verfällt nach Ablauf der Optionsfrist der Anspruch auf die Leistungen und auf eine Rückerstattung der Optionsgebühr. Pamu Event GmbH kann die Schutzgebühr erhöhen. Die Schutzgebühr wird dem Kunden bei einer definitiven Buchung wieder gutgeschrieben.
4. Buchung
Kunden können den Event schriftlich, telefonisch oder persönlich/mündlich buchen. Die Buchung mittels E-Mail ist ebenfalls rechtsgültig.
5. Preise, Zahlungsbedingungen, Verzug
- Es gelten ausdrücklich die von uns bestätigten Preise.
- Preisänderungen behalten wir uns vor, wenn sich bis zum Veranstaltungsdatum die Rohstoffpreise, Löhne, Transportkosten, Steuersätze oder sonstige Kostenfaktoren mit unmittelbarer Auswirkung auf unsere Kalkulation ändern.
- Sofern nichts anderes ausdrücklich vereinbart worden ist, sind die Eventkosten mindestens zehn Tage vor Veranstaltungsdatum in voller Höhe mittels Bank- oder Postüberweisung oder in Bar zu bezahlen. Sämtliche Kosten aus der Annahme von Schecks oder Wechseln sowie Überweisungsgebühren von Bank und Post trägt der Kunde. Wird dem Kunden eine andere Zahlungsweise als Vorkasse eingeräumt, so ist Pamu Event GmbH berechtigt, eine entsprechende à-Konto-Zahlung zu verlangen.
- Bei Zahlungsverzug des Kunden wird die gesamte Forderung sofort zur Zahlung fällig. Zusätzlich ist Pamu Event GmbH berechtigt, Verzugszinsen in Höhe der zu entrichtenden Bankzinsen, mindestens aber 1.5% aus der Gesamtforderung für jeden angefangenen Monat zu verrechnen.
- Erhält Pamu Event GmbH die Zahlung nicht termingerecht, so ist sie berechtigt, alle Leistungen zu verweigern und vom Vertrag zurück zu treten. Allfällige Annullationskosten werden gemäß Ziff. 6. ff und 7. ff dieser AGB’s beim Kunden eingefordert.
6. Totalannullation durch den Kunden
Die Totalannulation hat in jedem Falle schriftlich (per eingeschriebenen Brief) und unter Beilage der gegenseitig unterzeichneten Auftragsbestätigung zu erfolgen. Die Annullierung des Vertrages wird erst nach lückenlosen Erhalt der Dokumente während den ordentlichen Geschäftszeiten rechtsgültig.
Bei Totalannullation durch den Kunden verrechnet Pamu Event GmbH folgende Annullationskosten:
1. Grundgebühr sFr. 200.00
zzgl. folgender Annullationskosten:
2. 60 – 15 Tage vor Veranstaltungsdatum 10%
3. 14 – 08 Tage vor Veranstaltungsdatum 30%
4. 07 – 02 Tage vor Veranstaltungsdatum 80%
5. 01 – 00 Tage vor Veranstaltungsdatum 100%
Die Annullationskosten berechnen sich in Prozent des Gesamtauftragsvolumens zum Zeitpunkt unmittelbar vor der Totalannullation. Zusätzliche Gebühren, Kosten und Schadenersatzforderungen Dritter werden dem Kunden weiter verrechnet.
7. Teilannullation durch den Kunden
Änderungen der Teilnehmeranzahl bedürfen zu deren Gültigkeit der Schriftform und müssen durch Pamu Event GmbH bestätigt werden.
1. Die erste Teilnehmerzahländerung bis 15 Tage vor Veranstaltungsbeginn ist kostenlos, sofern die neu gültige Teilnehmerzahl max. 10% von der ursprünglich bestätigten Teilnehmerzahl abweicht.
2. Gebühr pro weitere Teilnehmerzahländerung sFr. 50.00
3. Pro annullierte Person werden die Annullationskosten gemäss Ziff. 6 ff und 7.2 dieser AGB’s verrechnet. Zusätzliche Gebühren, Kosten und Schadenersatzforderungen Dritter werden dem Kunden weiter verrechnet.
4. Teilannullation durch Datums- oder Programmänderung
Bei einer Datums- oder Programmänderung nach Bestätigung verrechnen wir folgende Gebühren:
5. Pro Änderung sFr. 50.00
zusätzlich verrechnet GA die annullierten Leistungen gemäß Ziff. 6 ff und 7.2 dieser AGB’s sofern die Programm- und Datumsänderung später als 28 Tage vor dem Anlass gemeldet werden.
6. Sind von Programmänderung Timeline, Line-Up und/oder Bau- und Technikplanung betroffen und müssen deshalb modifiziert werden, so verrechnet Pamu Event GmbH sFr. 180.00 pro geleistete Arbeitsstunde.
7. Wird durch Datumsverschiebung eine Durchführung der Veranstaltung verunmöglicht und wird innert nützlicher Frist kein Ersatzdatum (bzw. Location, Leistungsträger, U-Programm u. dergl.) gefunden, so kommt dies in jedem Fall einer Totalannullation gleich und wird entsprechend verrechnet. Alle Gebühren, Kosten und Schadenersatzforderungen Dritter werden dem Kunden weiter verrechnet.
8. Versäumt der Kunde den Event, trifft zu spät ein, erscheint gar nicht oder bricht die Veranstaltung vor dessen Ende vorzeitig ab, so trägt er in diesen Fällen nebst den Annullationskosten gemäß Ziff. 6 ff und 7 dieser AGB alle zusätzlich entstehenden Mehrkosten. Der Kunde hat in diesen Fällen keinerlei Anspruch auf Rückerstattung.
8. Programmänderungen durch TopTeam
1. Vor Vertragsabschluss
Pamu Event GmbH behält sich ausdrücklich das Recht vor, Prospektangaben, Leistungsbeschreibungen und Preise vor Kundenbuchung zu ändern. Sollte dies der Fall sein, so wird der Kunde vor Vertragsabschluss darüber informiert.
2. Nach Vertragsabschluss
Pamu Event GmbH behält sich das Recht vor, das Programm oder Teile davon oder vereinbarte Leistungen zu ändern, wenn unvorhersehbare oder nicht abwendbare Umstände dies erfordern. Pamu Event GmbH bemüht sich, die geänderten Bestandteile durch gleichwertige Ersatzleistungen zu ersetzen und informiert den Kunden so rasch wie möglich über solche Änderungen.
3. Kundenrechte nach Vertragsänderung durch Pamu Event GmbH
Führt die Programmänderung oder die Änderung einzelner Leistungen zu einer erheblichen Änderung eines wesentlichen Vertragspunktes oder beträgt die Preiserhöhung mehr als 10% des Gesamtauftragsvolumens, so stehen dem Kunden folgende Rechte zu:
1. Annahme der Vertragsänderung
2. Rücktritt vom Vertrag innert 5 Tagen ab Erhalt der Änderungsinformation. Der Rücktritt muss in jedem Fall schriftlich und mittels eingeschriebenen Brief erfolgen.
3. Pamu Event GmbH bemüht sich in jedem Fall möglichst gleichwertige Ersatzleistungen zu erbringen. Reagiert der Kunde innert der vorgegebenen Frist von 5 Tagen nicht, so gilt die Änderung/en automatisch als stillschweigend akzeptiert und angenommen.
4. Kundenrechte bei Programmänderung und Leistungsausfällen während der Veranstaltung
1. Sollte während der Veranstaltung eine Programmänderung vorgenommen werden, die einen erheblichen Teil der vereinbarten Leistungen betrifft, so vergütet Pamu Event GmbH dem Kunden eine allfällige Differenz zwischen dem vereinbarten und effektiven Preis der erbrachten Dienstleistungen.
2. Pamu Event GmbH erstellt für die Veranstaltungsregie eine Timeline (zeitliche Abfolge der Programmpunkte). Diese bietet wohl einen geringen Spielraum, sollte aber im Wesentlichen von allen Beteiligten eingehalten werden. Kann diese durch Verschulden des Kunden (zu lange Ansprachen, verspätetes Eintreffen u. dergl.) nicht eingehalten werden und fallen deswegen einzelne Programmpunkte aus oder können nicht mehr integriert werden, so besteht kein Anspruch auf Rückerstattung.
9. Annullation durch TopTeam
1. Nicht-Erreichen der Mindest-Teilnehmerzahl
Beteiligen sich am Event weniger Personen als die ausgeschriebene Mindestteilnehmerzahl, so kann der Event unter Umständen dennoch durchgeführt werden. Der Entscheid hierüber steht alleine Pamu Event GmbH zu. Pamu Event GmbH stellt in jedem Fall die Mindestanzahl Teilnehmer gemäß Ausschreibung, resp. Bestätigung in Rechnung. Pamu Event GmbH ist jedoch berechtigt, aus Sicherheitsgründen sowie aus technischen oder logistischen Gründen die Leistungserbringung zu verweigern. Dem Kunden steht in diesem Fall kein Rückerstattungsrecht zu und es ist das Gesamtauftragsvolumen zu bezahlen.
2. Eventabsage durch Pamu Event GmbH
Pamu Event GmbH ist berechtigt, ohne Bezahlung von Schadenersatz oder Konventionalstrafe vom Vertrag zurückzutreten, wenn:
1. Der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht fristgerecht nachkommt
2. Wenn kreditmindernde Umstände des Kunden bekannt werden und dieser nicht innert 10 Tagen nach schriftlicher Aufforderung Sicherheit leistet
3. durch Handlungen, Unterlassungen und/oder einschneidende Änderungen des Kunden am Programm hierzu berechtigten Anlass geben.
3. Streiks, höhere Gewalt
Wird der Event oder Teile davon infolge höherer Gewalt, Wetter- oder Naturverhältnisse, behördlicher Maßnahmen oder Sicherheitsrisiken gefährdet oder verunmöglicht, kann Pamu Event GmbH als Veranstalter den Event oder Teilen davon absagen oder vorzeitig abbrechen. In einem solchen Fall orientiert Pamu Event GmbH unverzüglich und bemüht sich, eine möglichst gleichwertige Ersatzleistung zu bieten. Weitergehende Forderungen bleiben ausgeschlossen. Pamu Event GmbH kann bei Absage einer Veranstaltung in solchen Fällen die nachweislich erbrachten Leistungen und Aufwendungen in Rechnung stellen.
10. Teilnahmebedingungen
Bei den meisten Aktivitäten ist eine gute Gesundheit Voraussetzung. Der Teilnehmer verpflichtet sich, den Veranstalter über allfällige gesundheitliche Probleme in Kenntnis zu setzen. Die Teilnahme an einer Aktivität unter Drogen- und Alkoholeinfluss, unter Psychopharmaka oder dergleichen ist nicht erlaubt.
Es ist die Pflicht des Kunden, sich an die Teilnahmebedingungen zu halten und die Weisungen des Veranstalters und Hilfspersonen strikte zu befolgen. Bei Missachtung kann der Teilnehmer von der Aktivität ausgeschlossen werden. Erfolgt der Ausschluss nach Beginn der Aktivität, hat der Kunde keinen Anspruch auf Rückerstattung.
11. Versicherung
Der Teilnehmer ist durch den Veranstalter nicht versichert. Er muss selbständig eine ausreichende Kranken- und Unfallversicherung abgeschlossen haben.
Eine Annullationskostenversicherung ist empfehlenswert. Auch durch die fachkundige und sichere Durchführung der Aktivitäten können Unfälle nicht ausgeschlossen werden. Der Veranstalter kann dafür keine Haftung übernehmen. Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr.
Pamu Event GmbH verfügt über eine Haftpflichtversicherung für Sach- und Personenschäden mit einer Abdeckungssumme von 5 Millionen pro Schadenereignis.
12. Haftung
Pamu Event GmbH vergütet ihren Kunden den Wert vereinbarter, aber nicht erbrachter Leistungen zurück, sofern es Pamu Event GmbH nicht möglich war, eine gleichwertige Ersatzleistung zu erbringen.
Pamu Event GmbH erfüllt diesbezüglich alle Anforderungen in Bezug auf Fachkompetenz und Solvenz.
1. Sach- und Vermögensschäden
1. Die Haftung von Pamu Event GmbH bei Sach- und Vermögensschäden ist auf maximal den zweifachen Wert des Gesamtauftragsvolumens limitiert, es sei denn, der Schaden sei absichtlich oder grob fahrlässig verursacht worden.
2. Für Wertgegenstände, Kleidungsstücke und persönliche Gegenstände der Teilnehmer übernimmt Pamu Event GmbH keine Haftung.
3. Werden dem Kunden im Sinne oder während der Vertragserfüllung Mietgegenstände zum Gebrauch überlassen, so ist dieses mit der gebotenen Sorgfalt zu behandeln. Ist Pamu Event GmbH die Geschädigte, so hat der Kunde unter Regressrecht auf den Verursacher, den entstandenen Schaden zu ersetzen.
2. Personenschäden
1. Für Personenschäden, welche Folge der Nichterfüllung oder einer ungenügenden Erfüllung des Vertrages sind, haftet Pamu Event GmbH im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.
2. Es ist grundsätzlich den Anweisungen von Pamu Event GmbH Mitarbeitern oder deren Beauftragten Folge zu leisten. Erfolgt dies nicht, wird jegliche Haftung eines daraus resultierenden Schadens abgelehnt und keine Haftung übernommen.
3. Sofern Schäden von andern Drittdienstleistern und/oder andern Leistungsträgern verursacht werden, steht Pamu Event GmbH das alleinige Regressrecht gegen diese zu.
13. Haftungsausschlüsse
In folgenden Fällen ist jede Haftung von Pamu Event GmbH gänzlich ausgeschlossen:
1. Leichtes Verschulden von Pamu Event GmbH oder deren Personal
2. Bei Leistungserbringung durch Dritte: als Veranstalterin ist Pamu Event GmbH berechtigt, für die optimale Leistungserbringung Dienste Dritter in Anspruch zu nehmen. Dies erfolgt im stillschweigenden Einverständnis des Kunden. Pamu Event GmbH haftet nicht für Handlungen, Versäumnisse oder Unterlassungen von Drittleistern.
3. Bei Versäumnissen des Kunden vor oder während der Veranstaltung
4. Bei unvorhersehbaren oder nicht abwendbaren Versäumnissen eines Vierten, der an der Erbringung der vertraglich vereinbarter Leistung nicht beteiligt ist
5. Bei höherer Gewalt oder einem Ereignis, welches Pamu Event GmbH, der Vermittler (Agentur) oder der Dienstleister trotz gebotener Sorgfalt nicht vorhersehen oder abwenden konnte.
14. Beanstandungen
Allfällig erlittene Schäden oder Beanstandungen sind dem Verantwortlichen vor Ort sofort schriftlich bekanntzugeben und müssen von diesem bestätigt werden. Kein Verantwortlicher vor Ort ist jedoch befugt, im Namen von Pamu Event GmbH Forderungen anzuerkennen. Im Rahmen des Programms und der Möglichkeiten werden die Verantwortlichen bemüht sein, Abhilfe zu schaffen.
Schadenersatzansprüche müssen innerhalb von einer Woche nach Beendigung der Aktivität schriftlich, mittels eingeschriebenem Brief, bei Pamu Event GmbH eingehen. Die Bestätigung des Verantwortlichen sowie allfällige Beweismittel sind beizulegen. Bei verspäteter Einreichung oder zu später Beanstandung während der Aktivität verfallen sämtliche Ansprüche.
15. Besonderer Hinweis
Der Pamu Event GmbH Leitsatz lautet: „Quality and safty first“. Dennoch können besondere Events mit besonderen Risiken verbunden sein, oder besondere physische und/oder psychische Voraussetzungen verlangen. Kunden buchen solche Veranstaltungen auf eigenes Risiko und Gefahr. Pamu Event GmbH lehnt dafür jegliche Haftung ab. In diesen Fällen ist jegliche Schadenersatzpflicht von Pamu Event GmbH ausgeschlossen!
16. Nutzungsrecht
Pamu Event GmbH ist berechtigt, die durchgeführte Veranstaltung auf Bild- und Tonträgern jeder Art, mit vorheriger Zustimmung des jeweilig betroffenen Kunden, zu dokumentieren und alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Foto-, Video- und Filmaufnahmen, sowie sonstige technische Reproduktionen zur Eigenwerbung oder zu redaktionellen Zwecken zu verbreiten oder zu veröffentlichen. Dies erfolgt ohne Einschränkung des räumlichen, sachlichen und zeitlichen Geltungsbereiches.
17. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Auf die Rechtsbeziehung zwischen Kunden und Pamu Event GmbH ist ausschließlich materielles schweizerisches Recht anwendbar. Ausschließlicher Gerichtsstand ist Sitz von Grapan.
Im November 2021
Pamu Event GmbH
Wolfgrubenstrasse 73
CH-5742 Kölliken